Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 € abdeckt.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600,– € nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200,– €). Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen, die es bundesweit flächendeckend gibt.
Über www.bildungspraemie.info oder die kostenlose Hotline 0800 26 23 00 kann jede:r erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.